Die Kfz Versicherung ist eine normale Versicherung, die auf Wunsch auch gekündigt werden kann. In der Regel funktioniert eine sachgemäße Kündigung der Kfz Versicherung immer zum 30. November eines Jahres. Dieser Termin ist schon seit Jahren bekannt und wird auch in der Werbung immer wieder genutzt, um auf eine neue Kfz Versicherung hinzuweisen.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine Kfz Versicherung außerhalb der normalen Kündigungsfrist zu kündigen. Das wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet und ist in verschiedenen Fällen möglich. Der folgende Ratgeber beinhaltet alle Informationen rund um das Thema Autoversicherung kündigen und am Ende gibt es ein Musterschreiben, das bei der Kündigung hilft.
Frist zur Kfz Versicherungskündigung
Der vorhandene Kfz Vertrag soll nicht fortgesetzt werden. Dann gibt es zwei Möglichkeiten, um den Vertrag zu beenden:
- ordentliche Kündigung
- außerordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung
Jede Kfz Versicherung läuft immer ein Jahr und verlängert sich ohne eine Kündigung immer wieder um ein weiteres Jahr. Dazu sind keine zusätzlichen Unterlagen notwendig. Sollte die Kfz Versicherung gekündigt werden, dann muss eine Frist von einem Monat eingehalten werden. In der Regel läuft der Stichtag bei der Versicherung auf den 30. November zu.
Bis zu diesem Tag muss die Kündigung in schriftlicher Form bei der Versicherung eingegangen sein. Dazu bietet sich ein Einschreiben an, um auf der sicheren Seite zu sein. In der Kündigung muss kein Grund genannt werden.
Zwei Ausnahmen bei der ordentlichen Kündigung
Unterjährige Hauptfälligkeit: Ein paar Versicherungen bieten auch außerhalb des 30. Novembers die Möglichkeit, die Laufzeit des Vertrages zu beenden. Die Laufzeit bei diesen Verträgen liegt zwar auch bei einem Jahr, aber die Policen sind nicht direkt am 1.01 fällig. Auch bei einem unterjährigen Vertrag muss die Kündigung in Schriftform erfolgen. Eine Kündigungsfrist von einem Monat muss eingehalten werden.
Saison-Kennzeichen: Die Hauptfälligkeit bei Saison-Kennzeichen liegt auf dem Saison-Beginn. Die Kündigung von Saison-Kennzeichen kann zum 31.01 erfolgen. Dann muss der Saison-Beginn allerdings am 01.03 liegen.
Die außerordentliche Kündigung
Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung unter Anwendung des Sonderkündigungsrechts. Mit der außerordentlichen Kündigung kann die Kfz Versicherung auch außerhalb des Stichtages gekündigt werden. Allerdings muss dafür ein triftiger Grund vorliegen. Zu den drei häufigsten Gründen für ein Sonderkündigungsrecht gehören:
- Die Beitragserhöhung
- Eine Neuzulassung beziehungsweise ein Fahrzeugwechsel
- Ein Schadensfall
Aber es gibt noch weitere Gründe, die für ein Sonderkündigungsrecht geeignet sind. Dazu zählen:
- Fahrzeug wird stillgelegt
- Fahrzeug wird abgemeldet
- Fahrzeug wird verkauft
- Tarifstruktur der Versicherung wird verändert
- die Fahrzeug-Verwendung ändert sich
- ein Todesfall
Es gibt aber auch Gründe, bei denen die Versicherung nicht von den Gründen informiert werden muss. Zudem muss gesagt werden, dass nicht jede Beitragserhöhung einen Kündigungsgrund darstellt, denn es kann auch sein, dass der Gesetzgeber einfach die Versicherungssteuer anhebt. Dafür kann die Versicherung nichts.
Dann besteht kein Sonderkündigungsrecht. Auch nachdem ein Schaden reguliert wurde und der neue Jahresbeitrag angehoben wird, ist das kein Grund für eine Sonderkündigung.
Kfz Versicherung richtig kündigen
Beim Wunsch die Kfz Versicherung zu kündigen gilt es folgende fünf Schritte zu beachten:
- Liegt ein passender Kündigungsgrund vor?
- Muss eine Kündigungsfrist beachtet werden?
- Eine neue Kfz Versicherungen finden und abschließen.
- Die Bestätigung der neuen Kfz Versicherung abwarten.
- Die bisherige Kfz Versicherung kündigen.
Formalitäten müssen beachtet werden
Die Kündigung muss am 30.11 beim Versicherer vorliegen. Dazu reicht das Datum des Poststempels nicht aus. Damit die Kündigung pünktlich am 30. November bei der Versicherung vorliegt, sollte sie spätestens am 26.11 per Einschreiben raus geschickt werden. Eine Kündigung per Fax ist ebenfalls möglich.
Dann kann die Kündigung auch am 30.11 erfolgen. Auch eine persönliche Abgabe am Stichtag in der Filiale ist rechtsgültig, solange eine Bestätigung vorliegt.
Kasko und Haftpflicht sind auch getrennt kündbar
Bei der Kasko-Versicherung und bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um zwei separate Verträge und Versicherungen. Das gilt auch, wenn sie zum gleichen Zeitpunkt abgeschlossen wurden. Die Kasko-Versicherung kann unabhängig von der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gekündigt werden.
Musterschreiben für eine Kfz Versicherungskündigung
Das nachfolgende Musterschreiben kann für jede Kündigung im Bereich der Kfz Versicherung genutzt werden.
Absender:
_________________
_________________
_________________
An:
_________________ _________________
_________________
Betreff: Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrags
Versicherungsnummer: ________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich die oben angegebene Kfz-Versicherung
– fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
– außerordentlich aufgrund von _______________
Die Versicherung besteht für das Fahrzeug (Marke) __________, (Modell) __________ mit dem amtlichen Kennzeichen ______________.
Ich bitte Sie von jeglichen Rückholversuchen abzusehen. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird diese hiermit zum Kündigungstermin widerrufen. Ich bitte weiterhin um eine Bestätigung der Kündigung innerhalb von 10 Werktagen.
Trifft bis zu diesem Zeitpunkt keine Antwort Ihrerseits ein, so wird von einem Akzeptieren der Kündigung ausgegangen, sodass sie rechtsgültig ist.
Ich bitte noch um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und um Mitteilung des Kündigungstermins. Bitte senden Sie diese an die oben genannte Adresse.
Mit freundlichem Gruß
________________ _________________
Unterschrift des Versicherungsnehmers Ort und Datum